Das solltest du als Vertreter:in eines Jugendverbands oder einer Jugendgruppe in der Vollversammlung wissen:

Was ist ein Jugendring?

Der Stadt- oder Kreisjugendring ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände – das bedeutet, dass die einzelnen Jugendverbände und Jugendgruppen im Landkreis bzw. in der Stadt eng zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen.
Der Bayerischen Jugendring bildet auf der Landesebene den Überbau, wie eine Art Dach, unter dem die Stadt – und Kreisjugendringe arbeiten. Er unterstützt und berät die Jugendringe und passt darauf auf, dass alles richtig läuft. Da die Stadt- und Kreisjugendringe rechtlich nicht selbständig sind, also selbst keine Verträge abschließen dürfen, wird dies vom Bayerischen Jugendring übernommen. Vor allem im Bereich der Finanzen, bei Verträgen und bei der Anstellung von Personal prüft der Bayerische Jugendring und steht zur Beratung zur Verfügung. In seiner Satzung werden die Ziele und Aufgaben beschrieben, die verfolgt werden.

Was sind die Ziele des Bayerischen Jugendrings?

Die Satzung des Bayerischen Jugendrings hat folgende Ziele und Aufgaben beschrieben:

  • Das wichtigste Ziel ist die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Also sich für die Kinder und Jugendlichen einzusetzen und ihre Meinung zu vertreten. Das kann bei Gesprächen mit Politiker:innen sein, aber auch gegenüber Mitarbeiter:innen im Jugendamt bei Wohlfahrtsverbänden oder auch ganz allgemein über Zeitungen, im Internet oder sogar im Radio.
  • Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, selbstbewusst eine eigene Meinung zu entwickeln und zu vertreten. Sie sollen dabei außerhalb der Schule lernen, wie man sich gegenseitig unterstützt, zusammenarbeitet, selbst aktiv wird und selbst etwas organisiert.
  • Dabei sollen sie die Grundlagen unseres Landes erlernen und nützen. Dazu gehört, dass jede:r seine Meinung sagen darf, dass jede:r gleich viel wert ist, dass jede:r Bürger:in mit 18 Jahren wählen darf und so mitentscheiden kann, welche Politiker:innen Entscheidungen treffen.
  • Jugendliche sollen sich mit Jugendlichen anderer Staaten treffen und diese kennen lernen.
  • Der Bayerische Jugendring setzt sich ein gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligungen wegen Geschlecht, Glauben oder Herkunft. Damit setzt er sich auch gegen alle politischen Versuche ein, die in eine Diktatur führen könnten.
  • Der Bayerische Jugendring setzt sich für den Erhalt der Natur und natürlichen Umwelt ein. Die Grundlagen des Lebens und damit die Umwelt müssen geschützt und erhalten werden.
  • Jugendorganisationen, also alle Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendringe sollen unterstützt und mit Geld gefördert werden, damit sie selbständig ihre eigenen Ziele verfolgen und gut arbeiten können.

Wie arbeitet der Jugendring?

Die Vollversammlung, also das Treffen der Vertreter:innen der Jugendverbände und Jugendvereine, ist dafür die Grundlage. Je nach Größe und Gruppenanzahl der Jugendverbände können sie Vertreter:innen zur Vollversammlung schicken. Sie erhalten eine Stimmkarte, mit der sie dann abstimmen können. Um besser arbeiten zu können, wählt die Vollversammlung einen Vorstand.
Dieser Vorstand soll die Meinung und die Interessen der Vollversammlung vertreten und damit die Arbeit des Stadt-/Kreisjugendrings steuern. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und arbeitet
ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder gehen also zur Schule, studieren oder arbeiten und setzen sich in ihrer Freizeit für den Jugendring ein. Meistens erhalten sie dafür eine Aufwandsentschädigung.
In der Satzung und Geschäftsordnung des Bayerischen Jugendrings ist auch beschrieben, was ein Jugendring machen muss und welche Aufgaben der Vorstand und die Vollversammlung haben.

Was sind die Aufgaben der Vollversammlung?

Die Vollversammlung wählt den Vorstand, damit dieser die Arbeit des Stadt-/Kreisjugendrings so umsetzt, wie sie, also die Vertreter/-innen der Jugendverbände, das beschließen. Damit der Vorstand das weiß, wird im Herbst des Vorjahres die Jahresplanung beschlossen.
Meistens sind diese Aufgaben auch mit Kosten, also Ausgaben, verbunden. Deshalb legen die Vertreter/-innen der Jugendverbände auch fest, wie viel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird. Das Geld kommt allerdings nicht von den Jugendverbänden – man muss nämlich auch keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, um im Jugendring Mitglied zu sein – sondern wird vom Landkreis bzw. der Stadt dem Stadt-/Kreisjugendring für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Gesetzlich ist geregelt, dass der Landkreis bzw. die Stadt die Arbeit des Stadt-/Kreisjugendrings mit Geld unterstützen muss.
Und im folgenden Jahr muss der Vorstand dann Bericht erstatten, was tatsächlich gemacht wurde. Im Jahresbericht wird also gezeigt, was von der Planung umgesetzt werden konnte. Und in der Jahresrechnung wird im Vergleich zum Haushaltsplan festgestellt, wie das Geld dann wirklich ausgegeben worden ist. Die Vertreter:innen der Jugendverbände können dadurch kontrollieren, wie gut der Vorstand gearbeitet hat. Wenn sie mit der Arbeit des Vorstands zufrieden sind und alles passt, kann der Vorstand für seine Arbeit entlastet werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Vollversammlung ist die Entscheidung darüber, wer im Stadt-/Kreisjugendring mitarbeiten darf, also welche Jugendverbände aufgenommen werden. Auch hier kommt der Bayerische Jugendring wieder ins Spiel. Bei ganz neuen Jugendverbänden prüft dieser, ob der Jugendverband überhaupt zum Bayerischen Jugendring passt und die gleichen Ziele hat. Erst wenn der Bayerische Jugendring das okay gegeben hat, kann also eine ganz neue Jugendgruppe aufgenommen werden.
Manchmal ist eine Jugendgruppe eines Jugendverbandes schon irgendwo in Bayern in einem Jugendring Mitglied und es gibt nur eine neue Jugendgruppe in dem Landkreis bzw. der Stadt. Dann stellt der Vorstand nur fest, dass es diese Jugendgruppe bzw. diesen Jugendverband nun auch dort im Landkreis bzw. in der Stadt gibt und weil schon klar ist, dass sie die gleichen Ziele verfolgen, dürfen diese Jugendgruppen auch gleich als neue Mitglieder bei der nächsten Vollversammlung mitreden und mitbestimmen.

Und was genau sind nun die Aufgaben des Kreisjugendrings?

Viele Stadt-/Kreisjugendringe erledigen ganz viele verschiedene Aufgaben. Da das der Vorstand gar nicht alles alleine machen kann, gibt es in allen Jugendringen Angestellte, die den Vorstand in der Arbeit unterstützen. Meistens gibt es mindestens eine:n Geschäftsführer:in und eine:n Verwaltungsangestellte:n.
Der/die Geschäftsführer:in leitet die Geschäftsstelle, hat die Personalverantwortung über die anderen Angestellten, plant wie das Geld ausgegeben werden soll und organisiert die Arbeit in der Geschäftsstelle.
Der/die Verwaltungsangestellte unterstützt die Geschäftsführung, er/sie organisiert die Post, die Buchhaltung und macht ganz viele kleine Arbeiten, damit der Stadt-/Kreisjugendring funktioniert. Je nach Aufgaben gibt es auch noch weitere Angestellte. Manche Stadt-/Kreisjugendringe haben die Verantwortung für Jugendzentren, Jugendzeltplätze, Jugendübernachtungshäuser, für Projekte und für pädagogische Fachkräfte, also für Fachleute in der Arbeit mit Jugendlichen, die das studiert haben.
Zu den allgemeinen Aufgaben eines Stadt-/Kreisjugendrings gehört die Organisation der Vollversammlungen und vieler anderer Treffen, in denen gemeinsam diskutiert und Veranstaltungen organisiert werden. In der Geschäftsstelle des Stadt-/Kreisjugendrings können sich alle, die in der Jugendarbeit tätig sind, beraten lassen. Die Angestellten des Stadt-/Kreisjugendrings sind da richtige Profis und wissen ganz viel zum Thema Jugendarbeit. Die meisten Jugendringe verleihen auch Dinge, die man in der Jugendarbeit brauchen kann, aber oft etwas teurer sind. Beispielsweise große Zelte, Kleinbusse oder auch technische Geräte. Und schließlich werden auch Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten. Die haben dann die Möglichkeit außerhalb der Schule interessante Dinge zu erlernen, einfach mal mit anderen gemeinsam wegzufahren und dort die Freizeit gemeinsam und sinnvoll zu gestalten oder sogar Konzerte oder Theater zu organisieren und dort mitzumachen.
In vielen Stadt-/Kreisjugendringen werden sogar Aufgaben, die eigentlich der Landkreis bzw. die Stadt erledigen müsste auf die Jugendringe übertragen. Dafür wird dann noch einmal zusätzlich Geld oder auch Personal für den Jugendring zur Verfügung gestellt. Das wird im Gesetz sogar empfohlen.
Aber die wichtigste Aufgabe des Stadt-/Kreisjugendrings ist, dass er sich politisch in die Diskussion einmischt und dabei die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt. Dabei ist wichtig, dass politisch nicht parteipolitisch heißt. Der Stadt-/Kreisjugendring gibt einfach die Meinung der Kinder und Jugendlichen wieder und versucht deren Ziele zu erreichen. Manchmal muss man dazu Unterstützer:innen bei den Politiker:innen finden. Aber deshalb muss man nicht alles gut finden, was diese Politiker:innen sonst so sagen.
Im Jugendhilfeausschuss arbeiten einige der Politiker:innen der Stadt/des Landkreises und Fachleute aus der Jugendhilfe und der Jugendarbeit eng zusammen. Dort werden Entscheidungen der Politiker:innen im Landkreis bzw. in der Stadt für den Bereich der Jugendhilfe und Jugendarbeit vorberaten, damit das Wissen und die Erfahrung der Fachleute in der Entscheidung berücksichtigt werden kann.

Was hat dann ein Jugendverband davon Mitglied beim Kreisjugendring zu sein?

Wer im Stadt-/Kreisjugendring als Mitglied aufgenommen wird, muss ja die gleichen Ziele wie der Bayerische Jugendring verfolgen. Damit ist verbunden, dass man eine sogenannte „Anerkennung als öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendhilfe“ bekommt.
Das klingt wahnsinnig kompliziert bedeutet aber nur, dass die Behörden, also die Stadt bzw. der Landkreis auch der Ansicht sind, dass man als Jugendverband gute Arbeit macht und deshalb auch mit Geld unterstützt werden kann. Über den Stadt-/Kreisjugendring kann man deshalb Geld für die eigene Arbeit bekommen. Zum Teil gibt es Geld für Veranstaltungen, die man mit den Kinder und Jugendlichen macht, zum Teil gibt es auch Geld, um die Arbeit in dem Jugendverband zu organisieren.
Der Stadt-/Kreisjugendring kann auch dabei beraten, wie man eine Jugendgruppe gründet, so dass man überhaupt Mitglied werden kann. Außerdem kann der Stadt-/Kreisjugendring helfen, wenn es darum geht, Räume für die Jugendarbeit zu bekommen. Und sowohl der Vorstand, als auch die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle unterstützen gerne, damit man weiß, worauf es im Jugendring und in der Vollversammlung ankommt und der Start dadurch leichter fällt.
Außerdem kann man gemeinsam mit dem Stadt-/Kreisjugendring oder anderen Jugendverbänden Veranstaltungen organisieren, gemeinsame Ziele verfolgen, Aktionen oder auch Projekte machen. Auf alle Fälle kann man sicher sein, dass im Stadt-/Kreisjugendring ganz viele Menschen sind, die ähnlich denken, da sie sich alle für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen und für sie gute Arbeit machen wollen.