Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit

Jugendleiterinnen und Jugendleitern steht nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) vom 14. April 1980 eine Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit zu. Dazu gehören auch Verdienstausfallzuschüsse. Ausführliche Informationen dazu sind direkt auf der Website des Bayerischen Jugendrings zu finden.

Ansprechpartner

Rudi Hiebl

+49 8651 9859105 | +49 152 56383555
rudi.hiebl@kjr-bgl.de