1. Anmeldung

Anmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Die Teilnahme während der ganzen Maßnahme ist bindend. Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme erhält jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer von uns ein Schreiben, in dem die notwendigen Einzelheiten mitgeteilt werden.

2. Haftung

Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind durch uns unfall- und haftpflichtversichert. Die Privathaftpflicht der Teilnehmer haftet vorrangig. Der Veranstalter übernimmt für Unfall sowie Verlust von Wertgegenständen und Bargeld, die durch Eigenwillen des Teilnehmers oder durch höhere Gewalt verursacht werden, keinerlei Haftung. Eine Krankenversicherung oder eine Diebstahlversicherung besteht nicht. Bitte besorgen Sie für Ihr Kind – falls notwendig – einen Auslandskrankenschein. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig um einen gültigen Ausweis zu kümmern.

3. Fotos

Eine Zustimmung oder Ablehnung dafür, ob ein Kind/Jugendlicher während der Freizeit oder Veranstaltung auf Fotos und Videos abgebildet wird, erklären Sie auf dem Anmeldebogen. Fotografien und Videos werden nur zu internen Zwecken verbreitet oder öffentlich vorgeführt, insbesondere zur Außendarstellung des Veranstalters oder für Förderer. Das Recht des Widerspruchs bei der Aufnahme behalten sich die Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Einzelfall jedoch ausdrücklich vor.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass die Persönlichkeitsrechte von anderen Kindern, Jugendlichen und Betreuenden zu wahren sind. Es ist während einer Freizeit oder anderen Veranstaltungen verboten, in sozialen Medien im Internet (Facebook, Instagram u.a.) Bilder von anderen Einzelpersonen oder Gruppen zu posten. Wer dagegen verstößt, wird von der Maßnahme nach Hause geschickt und er/sie wird auch von der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen des Kreisjugendrings ausgeschlossen.

4. Stornierung oder Rücktritt

Bei einer Stornierung der Teilnahme fallen grundsätzlich Stornierungskosten wie folgt an: bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos; 41 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %; ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kosten entstehen nicht, wenn uns eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer benannt wird und diese/dieser tatsächlich an der Reise teilnimmt.
Bei Rücktritt während der Maßnahme erfolgt keine Rückerstattung. Der Kreisjugendring behält sich das Recht vor, eine Maßnahme spätestens zum Anmeldeschluss, z.B. wegen zu geringer Beteiligung, abzusagen.
Der eingezahlte Betrag wird in diesem Fall voll zurückerstattet.

5. Aktivitäten

Um ein schönes Gemeinschaftserlebnis zu ermöglichen, soll Ihr Kind an allen angebotenen Aktivitäten während der Veranstaltung teilnehmen.
Altersangemessen können die Teilnehmenden für begrenzte Zeiträume (z.B. Einkaufsbummel, Ortsbesichtigung, Spaziergänge, Programmteile zur freien Verfügung oder aus ähnlichen Anlässen) unbeaufsichtigt bleiben. Während dieser von der Leitung sorgfältig entschiedenen Zeiträume sind Leitung, Betreuende und Veranstalter von der mit der Aufsichtspflicht verbundenen Haftung befreit.
Inhalt und Umfang des Programms sind in der Programmbeschreibung bekannt gemacht und werden als verbindlicher Vertragsbestandteil akzeptiert.

6. Krankheitsfall während des Aufenthalts

Wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Verletzung kann der Besuch eines Arztes notwendig sein. Falls ihr Kind nicht über eine Europäische Versichertenkarte verfügt, besorgen Sie bitte einen Auslandskrankenschein.

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihr Kind im diesem Falle von einem Arzt behandeln lassen, wenn wir dies für erforderlich halten. Über die Art der Behandlung, wie etwa Medikamente, Injektionen, Infusionen etc. entscheidet der behandelnde Arzt. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit dieser Regelung.

7. Notfallkuvert

Rechtzeitig vor der Reise erhalten Sie von uns ein „Notfallkuvert“, welches Sie Ihrem Kind bei der Reise mitgeben. Auf dem Kuvert können Sie wichtige Angaben machen und Dokumente (Ausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass) und vertrauliche Informationen beifügen.

8. Konsequenzen bei dauerhaftem Fehlverhalten

Wer sich anmeldet muss bereit sein, sich im Rahmen der Freizeit in der Gruppe einzuordnen. Im Falle eines Verhaltens, das andere oder das Ansehen der Gruppe, unseres Jugendverbands oder der Mitarbeitenden schädigt, ermächtigt die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter durch ihre/seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular den Verantwortlichen einer Maßnahme, diese Teilnehmerin/diesen Teilnehmer ohne Erstattung des Beitrags vom Verbleib der Maßnahme dauerhaft auszuschließen. Die Kosten einer vorzeitigen Rückreise sind selbst zu tragen.

9. Besondere Hinweise zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer

Das Organisationsteam und ganz besonders die bei der Ferienfreizeit Ihres Kindes eingesetzten Betreuenden wollen Ihrem Kind eine unbeschwerte Ferienfreizeit bieten. Hierfür ist es unerlässlich, dass Sie uns wichtige Informationen zu persönlichen Besonderheiten Ihres Kindes, insbesondere körperliche, geistige und/oder psychische Auffälligkeiten, Beeinträchtigungen oder auffällige Reaktionen und Verhaltensweisen in bestimmten Situationen mitteilen. Wir gewährleisten selbstverständlich einen vertraulichen Umgang mit diesen Informationen.

10. Veranstalter

Der Kreisjugendring Berchtesgadener Land im Bayerischen Jugendring, Körperschaft des öffentlichen Rechts, jeweils vertreten durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Der KJR Berchtesgadener Land verfolgt keine Gewinnabsichten.