Cannabis in der Jugendarbeit – über den Umgang, urbane Legenden und den professionellen Umgang mit Konsumthemen
Eine grenzübergreifende Fachtagung im Salzburger Bildungszentrum St. Virgil brachte am 28. Jänner 2025 Experten der Suchtprävention, Kriminalprävention und Jugendarbeit sowie Staatsanwälte aus Salzburg und Traunstein zum Austausch, Wissensvermittlung und Diskussion zusammen. Die ‚Teillegalisierung‘ von Cannabis in Deutschland bringt neue Herausforderungen, Fragen und Entwicklungen in die Jugendarbeit diesseits und jenseits der deutsch-österreichischen Grenze und die Veranstaltergruppe, bestehend aus dem Land Salzburg, den Landratsämtern Traunstein und Berchtesgadener Land, den Kreisjugendringen Traunstein und Berchtesgadener Land, der EUREGIO und akzente Salzburg machte sich zur Aufgabe die Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter hier bestmöglich in ihrem Alltag in Jugendzentren, -treffs und -einrichtungen zu unterstützen.
Martin Heyn vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit startete im Eröffnungsvortrag gleich mit einer positiven Nachricht: Neun von zehn Jugendlichen kiffen nicht! Er unterstrich aber, dass das jugendliche, noch nicht ausgereifte Gehirn besonders verletzbar ist und Cannabis bei rund 10% der Konsumierenden zur Abhängigkeit führen kann. Drogeninduzierte Psychosen sind vor allem für Jugendliche und Heranwachsende ein großes Risiko. Wichtig ist ihm, dass qualitätsgesicherter Präventionsprogramme umgesetzt werden. „Cannabisprävention ist seit der Teillegalisierung wichtiger denn je. Neben Tabak- und Alkoholprävention und dem großen Feld der Prävention einer exzessiven Mediennutzung, müssen wir uns um die erheblichen Risiken eines frühen Cannabiskonsums kümmern. Ziel muss sein, evidenzbasierte Programme umzusetzen“, so Martin Heyn.
Das Cannabisgesetz ist in Deutschland seit 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz sollte den Schwarzmarkt eindämmen sowie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen und den Kinder- und Jugendschutz absichern. Neu ist, dass der Anbau von Cannabis in so genannten ‚Anbauvereinigungen‘ möglich ist – Mitglied können Menschen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland werden. Bayernweit gibt es aktuell keine Genehmigungen bei 28 Anträgen, Deutschlandweit wurden bei ca. 400 Anträgen 48 Genehmigungen erteilt. „Das Cannabisgesetz setzt einerseits neue Impulse und entkriminalisiert den geringfügigen Eigenkonsum, sorgt aber andererseits in vielen Bereichen für enorme Rechtsunsicherheit. Eines seiner Hauptziele, den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen und zurückzudrängen, kann es in seiner derzeitigen Form allerdings nicht erreichen, weil das Cannabisgesetz keine ausreichenden Möglichkeiten des legalen Erwerbs von Cannabis aufzeigt, um die deutlich gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Der Schwarzmarkt bleibt somit leider Bezugsquelle Nr. 1“, fasst Fabian Meixner, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein, zusammen.
Wie der Staat auf Suchtgiftdelikte reagiert, hängt auch in Österreich von der Schwere der Tat ab. Ein wesentliches Kriterium liegt in der betroffenen Menge an Suchtgift, insbesondere bei Erzeugung, Einfuhr und Weitergabe: Wird dabei die Grenzmenge – sie liegt bei durchschnittlichen Reinheitsgraden etwa bei 270 Gramm bei Marihuana und 110 Gramm bei Haschisch – überschritten, gehen die Strafdrohungen markant nach oben. Bei niederschwelliger Suchtgiftkriminalität liegt der Schwerpunkt hingegen nach wie vor im gesundheitsbehördlich-therapeutischen Ansatz, „auch generell kann zusammengefasst werden: In Österreich hat sich an der Gesetzeslage nichts verändert“, unterstreicht Robert Holzleitner, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg. „Die Fachtagung spannte einen vielseitigen Bogen zwischen Suchtprävention und Strafrecht mit einem interessierten Fachpublikum aus der Jugendarbeit“.
In drei Workshops konnten die über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Nachmittag ihr Wissen noch vertiefen: Bastian Six, tätig für das Jugendzentrum „IGLU“ und für „Streusalz – die mobile Jugendarbeit“ der Stadt Salzburg erarbeitete in seinem Workshop professionelle Ansätze im Umgang mit Konsumthemen – welche Herausforderungen es im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen gibt, was Jugendarbeit hier tun kann und welche Strategien es in der Entwicklung von Regeln für den Umgang mit Konsumthemen gibt. Robert Meikl, Leiter der Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Salzburg ordnete aus Sicht der Kriminalprävention der Polizei Salzburg das Thema „Cannabiskonsum und Jugendliche“ ein und Gerald Brandtner, Fachstelle Suchtprävention von akzente Salzburg und Lisa Weichselmann, Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen im Berchtesgadener Land versorgten ihre Workshopteilnehmer mit Hintergrundwissen zum Thema Cannabis und zu Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen.
EUREGIO Präsident, Norbert Meindl betont, wie wichtig die grenzüberschreitende Jugendarbeit ist. Jugendliche kennen keine Grenzen und sie ziehen auch keine mehr. „Gerade die erfolgreiche Veranstaltung hat wieder bewiesen, wie wichtig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der EUREGIO Facharbeitsgruppe ist, um Lücken zu entdecken und Themen am Puls der Zeit aufzugreifen. Diese Expertise gibt den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern einen zentralen Professionalisierungscharakter mit, um im täglichen Tun die jungen Menschen rechtlich und gesellschaftlich gut auf dem Weg zu begleiten“.
Info:
Eine gemeinsame Veranstaltung des Landes Salzburg, der Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land, der Kreisjugendringe Traunstein und Berchtesgadener Land und akzente Salzburg