Stornierungsregelungen für Jugendzeltplatz im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2020
Der Vorstand hat beschlossen, dass aufgrund der unsicheren Planungslage im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie die Stornierungsregeln in der Gebührenordnung für den Jugendzeltplatz am Abtsee im Jahr 2020 wie folgt abweichend geregelt werden:
Bereits bestehende Buchungen können bis zur tatsächlichen Durchführung eines Zeltlagers aufrechterhalten und jederzeit storniert werden. Stornierungskosten entsprechend Punkt 8 der Gebührenordnung entfallen, jedoch wird ab 12 Wochen vor der Maßnahme eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten bitten wir Sie, dass Sie uns bei einer geplanten oder beschlossenen Absage umgehend informieren, damit wir den Platz ggf. auch noch kurzfristig vergeben können.