Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit
Jugendleiterinnen und Jugendleitern steht nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) vom 14. April 1980 eine Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit zu. Dazu gehören für Aus- und Fortbildung für die Jugendarbeit auch Verdienstausfallzuschüsse. Ausführliche Informationen dazu sind direkt auf der Website des Bayerischen Jugendrings zu finden.
Ansprechpartner
Rudi Hiebl
+49 8651 9859105 | +49 152 56383555
rudi.hiebl@kjr-bgl.de