Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring (BJR)

Wer kann Mitglied werden?

Jeder Jugendverband (als Zusammenschluss mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern kann Mitglied im BJR werden – unabhängig von der Rechtsform.

Wie beantrage ich die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft wird auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen sind in § 4 der BJR-Satzung geregelt.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag:

  1. Aufnahmeschreiben
    • Erklärung, dass ihr die BJR-Satzung anerkennt und zur Zusammenarbeit bereit seid.
  2. Jugendordnung oder Satzung
    • Falls noch nicht vorhanden, unterstützt euch der BJR bei der Erstellung.
  3. Steckbrief eurer Jugendgruppe
    • Wichtige Angaben:
      • Gründungsjahr
      • Mitgliederzahl
      • Durchgeführte Aktionen im letzten Jahr
      • Organisationsstruktur
    • (Ein Formular zum Ausfüllen steht bereit.)
  4. Satzung des Trägervereins (falls zutreffend)
    • Falls eure Jugendorganisation einem Verein mit Erwachsenen angehört.
  5. Zusätzliche Materialien (optional)
    • Zeitschriften, Infoblätter oder andere Unterlagen, die eure Arbeit veranschaulichen.

Hilfestellungen und Muster

Auf der BJR-Website findet ihr alle notwendigen Vorlagen und Informationen: BJR – Mitglied werden

  • BJR-Satzung
  • Aufnahmevoraussetzungen
  • Aufnahmeantrag
  • Muster für einen Jugendparagrafen in einer Erwachsenen-Satzung
  • Grundlagen für eine eigene Satzung

Ablauf nach Antragstellung

  1. Prüfung und Diskussion Euer Antrag wird in der nächsten Vollversammlung des Kreisjugendrings beraten.
  2. Empfehlung und Entscheidung Bei positiver Empfehlung entscheidet der BJR über die Aufnahme.
  3. Mitgliedschaft und Anerkennung Nach erfolgreicher Aufnahme erhaltet ihr:
    • Sitz und Stimmrecht im zuständigen Jugendring.
    • Öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII).