Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring (BJR)
Wer kann Mitglied werden?
Jeder Jugendverband (als Zusammenschluss mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern kann Mitglied im BJR werden – unabhängig von der Rechtsform.
Wie beantrage ich die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft wird auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen sind in § 4 der BJR-Satzung geregelt.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Aufnahmeschreiben
- Erklärung, dass ihr die BJR-Satzung anerkennt und zur Zusammenarbeit bereit seid.
- Jugendordnung oder Satzung
- Falls noch nicht vorhanden, unterstützt euch der BJR bei der Erstellung.
- Steckbrief eurer Jugendgruppe
- Wichtige Angaben:
- Gründungsjahr
- Mitgliederzahl
- Durchgeführte Aktionen im letzten Jahr
- Organisationsstruktur
- (Ein Formular zum Ausfüllen steht bereit.)
- Wichtige Angaben:
- Satzung des Trägervereins (falls zutreffend)
- Falls eure Jugendorganisation einem Verein mit Erwachsenen angehört.
- Zusätzliche Materialien (optional)
- Zeitschriften, Infoblätter oder andere Unterlagen, die eure Arbeit veranschaulichen.
Hilfestellungen und Muster
Auf der BJR-Website findet ihr alle notwendigen Vorlagen und Informationen: BJR – Mitglied werden
- BJR-Satzung
- Aufnahmevoraussetzungen
- Aufnahmeantrag
- Muster für einen Jugendparagrafen in einer Erwachsenen-Satzung
- Grundlagen für eine eigene Satzung
Ablauf nach Antragstellung
- Prüfung und Diskussion Euer Antrag wird in der nächsten Vollversammlung des Kreisjugendrings beraten.
- Empfehlung und Entscheidung Bei positiver Empfehlung entscheidet der BJR über die Aufnahme.
- Mitgliedschaft und Anerkennung Nach erfolgreicher Aufnahme erhaltet ihr:
- Sitz und Stimmrecht im zuständigen Jugendring.
- Öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII).